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Hier erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeiten der Feuerwehr, die Art der Einsätze und die Aufgaben der diversen Funktionäre.

  • Das Feuerwehrwesen in Österreich
    1. Jede Gemeinde in Österreich ist nach dem Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung usw. vorgegeben.

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  • Organisationsformen:
    1. Berufsfeuerwehr:

      • Laut Österreichischer Gesetzgebung sind Gemeinden, welche mehr als 50000 Einwohner gemeldet haben, verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr zu gründen. Diese Berufsfeuerwehren sind 24 Stunden, 365 Tage auf Bereitschaft im Dienst und rücken im Einsatzfall zu dem alarmierten Ereignis aus. Da die Berufsfeuerwehren in Österreich in den meisten Fällen nur mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitern ausgestattet sind, werden sie in den meisten Fällen von einer oder mehreren Freiwilligen Feuerwehren unterstützt.

    2. Betriebsfeuerwehr:

      • In besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Diese kann aus Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes, welche die Feuerwehraufgaben nebenbei ausüben, oder aus hauptberuflichen Mitarbeitern in ständiger Bereitschaft bestehen. Je nach Größe wird die Betriebsfeuerwehr auch in den örtlichen Alarmplänen berücksichtigt und unterstützt bei Bedarf auch außerhalb des Betriebsgeländes die örtliche Feuerwehr. 

      • Auch wenn die Betriebsfeuerwehr nicht direkt vorgeschrieben wird, kann sich ein betriebseigener Brandschutz finanziell bei den Prämien der Feuerversicherungen mindernd auswirken.

    3. Freiwillige Feuerwehr:

      • Dieser Typ von Feuerwehr, bei dem alle Mitglieder freiwillig und damit unentgeltlich mitarbeiten, sind eine der tragenden Säulen des österreichischen Feuerwehrwesens.

      • Prinzipiell kann jeder, der willens ist, in die Feuerwehr aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob jemand in die Feuerwehr aufgenommen wird oder eben nicht obliegt dem Kommandanten der Feuerwehr.

      • Obwohl der Name "Freiwillige Feuerwehr" suggeriert, dass die Mitglieder freien Willens und unentgeldlich bei der Feuerwehr sind, existiert jedoch der Leitspruch "Eintritt und Austritt sind freiwillig, dazwischen liegt die Pflicht."

    4. Pflichtfeuerwehr:

      • Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Freiwilligen. Als einzigen Unterschied kann die Gemeinde geeignete Personen mittels Bescheid zum Feuerwehrdienst verpflichten.

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  • Rechtsformen und deren Bedeutung
    1. Die Feuerwehr ist der örtlichen Gemeinde unterstellt und somit, ebenso wie eine Gemeinde, eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

    2. In erster Linie ist die Feuerwehr eine Einsatzorganisation, die Personal und Material vorhält, um bei Schadensereignissen schnellstmöglich reagieren zu können und somit Schaden an Mensch, Tier und Sachgegenständen zu verhindern und wenigstens zu minimieren. In dieser Tätigkeit agiert die Feuerwehr als eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

    3. Des Weiteren ist die Feuerwehr auch Dienstleister im Namen der Gemeinde, was bedeutet, dass die Feuerwehr auch zu Dienstleistungen, wie Verkehrsregelungen, Brandwachen oder ähnliches, herangezogen werden kann. Bei diesen Aufgaben fungiert die Feuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde.

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  • Mitgliederarten
    1. Aktive Mitglieder:

      • Sie sind die vorgehaltene Einsatzmannschaft einer Feuerwehr. Grundsätzlich gehören alle Mitglieder zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr zum Aktiv-Stand.

    2. Mitglieder der Feuerwehrjugend:

      • Sie sind der Nachwuchs im Feuerwehrwesen. Bei der Feuerwehrjugend wird durch einen oder mehrere Jugendbetreuer das Feuerwehrwissen den Jugendlichen beigebracht. Dabei wird besonders auf Freude an der Tätigkeit und Gruppenbildung untereinander wert gelegt.

    3. Mitglieder außer Dienst:

      • Mitglieder, die das 65. Lebensjahr oder 35 Dienstjahre aufweisen, können in den Reserve-Stand gesetzt werden. Des Weiteren können auch Mitglieder, welche die körperliche Eignung verlieren, auf eigenen Wunsch in den Reservestand gesetzt werden.

    4. Ehrenmitglieder:

      • Sie sind Persönlichkeiten welche sich im und um das Feuerwehrwesen besonderen Dank und Anerkennung verdient haben. In der Regel sind dies ehemalige Kommandanten oder Bürgermeister, welche besonders auf die Feuerwehr geachtet haben. Jedoch können auch andere verdiente Personen zum Ehrenmitglied ernannt werden. 

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  • Einsatzarten

    1. Brandeinsatz:

      • Dies ist der typische Einsatz einer Feuerwehr (die Uraufgabe). Beim Brandeinsatz liegt der Hauptaugenmerk auf der Rettung von Verletzten oder sogar eingeschlossenen Personen. Die Brandbekämpfung geschieht mittels Außen- und/oder Innenangriff.

    2. Technischer Einsatz:

      • Beim technischen Einsatz handelt es sich um alles von der Rettung einer Katze vom Baum bis hin zu einem Verkehrsunfall. Als Extreme gehört auch ein Gefahrengutunfall zur Kategorie der technischen Einsätze.

    3. Aufträge als Dienstleistungsorgan:

      • Die Verkehrsregelungsdienste und ähnliche Aufträge nimmt die Feuerwehr als Hilfsorgan der Gemeinde wahr. Dafür kann von den Organisatoren der Veranstaltungen bei der Feuerwehr angefragt werden und diese übernimmt gegen einen Unkostenbeitrag diese Aufgabe.

    4. Katastrophenhilfe:

      • Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Personen- und Sachschäden, die durch Unfälle oder Elementarereignisse (Sturm, Muren, Lawinen, Hochwasser,...)entstanden sind.

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  • Aufgaben der Funktionäre

    1. Kommandant:

      • Der Kommandant leitet die Feuerwehr,

      • Führt das Kommando
        bei Einsätzen,

      • Führt den Vorsitz in der Hauptversammlung
        und im Ausschuss,

      • Führt die laufende
        Verwaltung

      • Vertritt die Feuerwehr nach außen.

    2. Kommandant-Stellvertreter:

      • Bei Verhinderung des KDT übernimmt er dessen Aufgaben.

    3. Kassier:

      • Führung der Kasse

      • Verwaltung des Vermögens

      • Aufbewahrung der Belege

      • Rechnungsabschluss

      • Bericht bei Hauptversammlung

    4. Schriftführer:

      • Erstellen einer Niederschrift für jede Sitzung und Versammlung

      • Vorbereiten sämtlicher Schriftstücke im Bereich der Ortsfeuerwehr

    5. Gerätewart:

      • Wartung und Überprüfung von Geräten,

      • Wartung und Überprüfung von Wasserführenden Armaturen,

      • Bekleidungwesen.

    6. Obermaschinist:

      • Wartung und Überprüfung von Fahrzeugen, Pumpen, Maschinen, Aggregate.

    7. Atemschutzbeauftragter:

      • Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte

      • Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger.

    8. Funkbeauftragter:

      • Wartung und Instandhaltung der Funkgeräte

      • Aus- und Weiterbildung im Bereich Funk.

    9. Jugendbetreuer:

      • Ausbildung der Feuerwehrjugend.

    10. Gruppenkommandant:

      • Leiter einer Gruppe bei Einsätzen und Übungen

      • Einsatzleiter bei Abwesenheit des KDT oder des ZKD.

    11. Zugskommandant:

      • Leiter eines Zuges bei Einsätzen und Übungen

      • Einsatzleiter bei Abwesenheit des KDT oder KDT-STV.

Kommandant
Kommandant-Stv
Kassier
Schriftführer
Gerätewart
Obermaschinist
Atemschutzbeauftragter
Funkbeauftragter
Jugendbetreuer
Gruppenkommandanten
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